Brandschutzbestimmungen

1. Allgemeine Anforderungen

Alle angebotenen Produkte müssen den in Österreich geltenden baurechtlichen und brandschutztechnischen Bestimmungen entsprechen, insbesondere der jeweils gültigen OIB-Richtlinie 2 (Brandschutz) sowie den einschlägigen europäischen Normen.
Die eingesetzten Materialien dürfen die Brandentstehung, Brandausbreitung und Rauchentwicklung nicht wesentlich fördern.

2. Nachweispflicht

Für sämtliche angebotenen Produkte sind gültige Prüfberichte oder Klassifizierungsnachweise eines akkreditierten Prüfinstituts vorzulegen.
Die Nachweise müssen eindeutig dem jeweiligen Produkt zuordenbar sein. Eigenerklärungen ohne Prüfbericht sind nicht ausreichend.

3. Vorhänge, Dekostoffe, Wandbespannungen und textile Ausstattungen

• Klassifizierung nach EN 13501-1 mindestens C-s1,d0, bevorzugt B-s1,d0
• Bei nachträglicher Imprägnierung ist die Dauerhaftigkeit bzw. Waschbeständigkeit nachzuweisen.
• Der Nachweis muss sich auf das konkrete Produkt beziehen.

4. Teppiche und textile Bodenbeläge

• Klassifizierung nach EN 13501-1 mindestens Cfl-s1, bevorzugt Bfl-s1
• In Flucht- und Rettungswegen wird eine erhöhte Brandklasse erwartet.

5. Polstermöbel und Bezugsstoffe

• Nachweis der Entzündbarkeit gemäß EN 1021-1 und EN 1021-2
• Der Nachweis hat sich auf die geprüfte Kombination aus Bezugsmaterial und Polsteraufbau zu beziehen.

6. Matratzen

• Nachweis gemäß EN 597-1 und EN 597-2
• Der Prüfbericht muss das konkrete Matratzenmodell eindeutig beschreiben.

7. Dokumentation

Dem Angebot sind beizulegen:
• Prüfberichte / Klassifizierungsnachweise
• Produktdatenblätter
• Materialangaben
• Pflege- und Reinigungshinweise
• Angaben zur Haltbarkeit allfälliger Flammschutzausrüstungen

8. Gleichwertigkeit

Abweichungen von den genannten Klassifizierungen sind zulässig, sofern eine gleichwertige brandschutztechnische Sicherheit durch geeignete Nachweise oder Maßnahmen belegt wird.

9. Verantwortung des Lieferanten

Mit Angebotslegung bestätigt der Lieferant, dass sämtliche gelieferten Produkte den genannten Anforderungen entsprechen und bei behördlichen sowie versicherungstechnischen Überprüfungen anerkannt werden.

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